Eine Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltsansprüche für Ihr Kind durchsetzen – Das Jugendamt bietet Ihnen hierzu Beratung und Unterstützung.

Wenn nötig, kann das Jugendamt als Beistand Ihr Kind rechtlich vertreten.

Sie wollen den rechtlichen Vater Ihres Kindes feststellen lassen? Sie wollen den Unterhalt für Ihr Kind durchsetzen? Die Mitarbeitenden im Jugendamt beraten und unterstützen Sie zu diesen Fragen und Angelegenheiten. Sollten in Ihrem Fall die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nicht ausreichen, können Sie eine Beistandschaft beantragen.
Das Jugendamt tritt dann für die Rechte ihres Kindes ein – auch vor Gericht.

Finden Sie heraus, ob eine Beistandschaft das Richtige für Sie ist.

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Vaterschaft feststellen lassen und Unterhaltsansprüche durchsetzen
So geht es:

1. Beratungsgespräch im Jugendamt

Nehmen Sie direkt Kontakt zum Jugendamt auf und vereinbaren ein Beratungsgespräch. Meistens kann Ihnen im Beratungsgespräch schon geholfen werden.

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie. Das persönliche Gespräch kann telefonisch, im Jugendamt oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Sie erhalten Antworten auf diese Fragen:

  • Wieso ist es wichtig, die Vaterschaft zu klären?
  • Wie kann der Vater festgestellt werden?
  • Bei welchen Stellen kann ich eine Anerkennung der Vaterschaft abgeben?
  • Kann ich eine Urkunde dazu bekommen, dass der andere Elternteil verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen?
  • Wie beantrage ich eine Beistandschaft? Was muss ich dazu wissen und beachten? Welche Rechte und welche Pflichten habe ich?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Jugendamt auf und vereinbaren ein Beratungsgespräch.

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2. Beistandschaft beantragen

In der persönlichen Beratung erfahren Sie, welche Unterstützung Sie durch das Jugendamt brauchen.  Das kann eine Beistandschaft durch das Jugendamt sein. Dann können Sie hier die Beistandschaft beantragen.

Beistandschaft beantragen

3. Beistandschaft beenden

Sie möchten eine bestehende Beistandschaft für Ihr Kind beenden. Dies können Sie hier schnell und einfach online erledigen.

Beistandschaft beenden

Wissenswertes zur Beistandschaft durch das Jugendamt

Eine Hilfe für

Mütter oder Väter, egal ob noch verheiratet und getrennt lebend, geschieden oder ledig.

Das Jugendamt unterstützt Familien bei

Fragen rundum Vaterschaft und Unterhalt.

Beispielthemen: Sie möchten wissen, wie viel Unterhalt ihrem Kind zusteht? Sie brauchen Unterstützung, die Vaterschaft zu klären?

Die Beistandschaft

ist kostenlos und schränkt das elterliche Sorgerecht nicht ein.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vom Jugendamt ist berechtigt

für das Kind verantwortlich zu handeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen

zum Beispiel Unterhalt beim anderen Elternteil einzufordern oder gerichtliche Verfahren zu führen.

Häufig gestellte Fragen

Das Jugendamt hilft zunächst mit persönlichen Gesprächen.

Es berät Sie, wenn der biologische Vater vom Kind die Vaterschaft nicht anerkennen möchte. Wenn es nötig ist, bietet Ihnen das Jugendamt umfangreiche Hilfe an.

Durch die Beistandschaft wird ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin vom Jugendamt zu einem gesetzlichen Vertreter für Ihr Kind. Es handelt wie ein Rechtsanwalt für Ihr Kind. Das Jugendamt kann im Namen des Kindes beim Familiengericht beantragen, dass die Vaterschaft mittels Vaterschaftstest festgestellt wird.

Das Jugendamt berät Sie in persönlichen Gesprächen, wenn Sie Streit über den Unterhalt für Ihr Kind haben. Es kennt alle wichtigen rechtlichen Informationen. Es kann Ihnen beistehen - gegenüber dem anderen Elternteil und vor Gericht. Das nennt sich Beistandschaft.

Durch die Beistandschaft wird das Jugendamt zu einem gesetzlichen Vertreter für Ihr Kind. Es handelt wie ein Rechtsanwalt für Ihr Kind. Das Jugendamt kann im Namen vom Kind den anderen Elternteil auffordern, Unterhalt zu zahlen. Es kann zum Familiengericht gehen, um den Unterhalt für Ihr Kind einzufordern.

Sie können einen Antrag schriftlich beim Jugendamt stellen. Sie können den Antrag auch hier online stellen.

Als Elternteil können Sie eine Beistandschaft beantragen, wenn Ihnen das Sorgerecht alleine zusteht. Wenn Sie das Sorgerecht mit dem anderen Elternteil gemeinsam ausüben, muss Ihr Kind die meiste Zeit bei Ihnen leben.

Eine Beistandschaft ist freiwillig. Das Jugendamt kann Sie mit diesem Angebot unterstützen.

Die Beistandschaft ist kostenlos.

Das Jugendamt wird sofort Beistand für Ihr Kind, wenn der Antrag im Jugendamt ankommt. Die Aufgaben übernimmt eine fachkompetente Mitarbeiterin oder ein fachkompetenter Mitarbeiter.

Das Sorgerecht für Ihr Kind bleibt vollständig bei Ihnen. Allerdings können Sie Ihr Kind nicht in dem Verfahren beim Familiengericht vertreten. Dies übernimmt das Jugendamt als Beistand für Ihr Kind.

Die Beistandschaft kann zu jeder Zeit beendet werden. Dazu ist ein Schreiben nötig, das an das Jugendamt geschickt wird. Sie können die Beistandschaft auch hier online beenden.

Die Beistandschaft für Ihr Kind endet automatisch, wenn:

  • die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
  • das Kind volljährig ist.
  • Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
  • die Beistandschaft den Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft festgestellt wurde.