Erklärung zu der Internet-Seite

Hier bekommen Sie Infos zur Beistandschaft.

Und Infos zu dem Antrag auf Beistandschaft. 

Beistandschaft ist eine Hilfe vom Jugend-Amt.

Jetzt erklären wir Ihnen alles.

Erklärung zu Jugend-Amt

Das Jugend-Amt ist eine Einrichtung.

In der Einrichtung arbeiten Menschen.

Die Menschen helfen:

  • Kindern und Jugendlichen
  • Eltern und Familien

Das Jugend-Amt schützt Kinder und Jugendliche.

Kinder und Jugendliche sollen gut groß werden.

Das Jugend-Amt macht viele Dinge.

Zum Beispiel:

  • Beratung für Eltern:
    Eltern können über die Probleme reden.
    Zum Beispiel: Über die Probleme mit den Kindern.
  • Beratung für die ganze Familie:
    Die ganze Familie kann zusammen über die Probleme reden.
  • Einzel-Betreuung:
    Das Kind kann allein mit dem Jugend-Amt über die Probleme reden.
  • Gruppen-Gespräche:
    In einer Gruppe sprechen verschiedene Menschen
    über die Probleme.

Das Jugend-Amt gibt es in jeder Stadt oder Land-Kreis.

Die Hilfe von dem Jugend-Amt kostet nichts.

Erklärung zu Beistandschaft

Beistand bedeutet Hilfe.

Eine Hilfe für Mütter oder Väter.

Die Beistandschaft macht das Jugend-Amt.

Das Jugend-Amt hilft bei 2 Sachen.

  • Vaterschaft
    Sie möchten feststellen:
    wer der Vater von dem Kind ist

  • Unterhalt
    Unterhalt ist Geld.
    Wenn Sie das Kind allein erziehen,
    dann muss der andere Eltern-Teil das Geld zahlen.
    Aber manche machen das nicht.

Das Jugend-Amt darf rechtlich für Ihr Kind handeln.

Das bedeutet:

  • Das Jugend-Amt darf Unterhalt von dem anderen Eltern-Teil fordern

  • oder für das Kind zum Gericht gehen.

Die Beistandschaft ist kostenlos.

Die Beistandschaft schränkt das Sorge-Recht nicht ein.

Sie können hier einen Antrag auf Beistandschaft stellen.

Erklärung zu Antrag

Ein Antrag ist ein Formular.

Das Formular müssen Sie ausfüllen und absenden.

Den Antrag können die Eltern für die Kinder stellen.

Voraussetzungen für den Antrag

Es gibt Regeln für den Antrag.

Die Regeln nennt man Voraussetzungen.

Das sind die Voraussetzungen für den Antrag:

  • Sie haben allein das Sorge-Recht für das Kind.

  • Sie teilen sich das Sorge-Recht,
    aber das Kind lebt die meiste Zeit bei Ihnen.

  • Das Kind lebt in Deutschland.

  • Das Kind ist jünger als 18 Jahre.

So stellen Sie den Antrag

Jetzt erklären wir Ihnen alles zu dem Antrag.

1. Beratung im Jugend-Amt

Bevor Sie den Antrag machen,

empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung.

Die Beratung ist im Jugend-Amt.

Die persönliche Beratung gibt Ihnen Antworten auf erste Fragen.

Zum Beispiel:

  • wieso Sie die Vaterschaft klären sollten

  • wie man herausfindet, wer der Vater ist

Nehmen Sie Kontakt zum Jugend-Amt auf.

Und vereinbaren Sie eine Beratung.

Unter diesem Link können Sie eine Beratung vereinbaren.

Geben Sie Ihre Post-Leit-Zahl ein.

Dann sehen Sie den Kontakt zum Jugend-Amt.

Jetzt können Sie einen Termin machen.

Zum Beispiel per Telefon.

2. Voraussetzungen prüfen

Sie können den Antrag auch ohne Beratung stellen.

Prüfen Sie zuerst im Internet, 

ob Sie alle Voraussetzungen für den Antrag erfüllen.

Unter diesem Link können Sie die Voraussetzungen prüfen.

3. Beistandschaft beantragen

Wenn Sie bei der Beratung im Jugend-Amt waren

oder wenn Sie alle Voraussetzungen selbst geprüft haben,

dann können Sie den Antrag stellen.

Unter diesem Link können Sie den Antrag stellen.

4. Beistandschaft erfolgt

Der Antrag erreicht das Jugend-Amt.

Dann wird das Jugend-Amt sofort Beistand für das Kind.

5. Beistandschaft beenden

Sie können die Beistandschaft zu jeder Zeit beenden.

Unter diesem Link können Sie die Beistandschaft beenden.

Hilfe bei dem Antrag

Der Antrag ist in schwerer Sprache.

Wenn Sie Hilfe bei dem Antrag brauchen,

dann können Sie das Bürger-Telefon anrufen.

Die Nummer ist 115.

Sie können dem Jugend-Amt auch schreiben.

Klicken Sie hier.

Geben Sie Ihre Post-Leit-Zahl ein.

Dann sehen Sie den Kontakt zum Jugend-Amt.